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Abgasbetrug: Mercedes-Benz

Das Landgericht Stuttgart hat Mitte Januar 2019 in drei Fällen entschieden, dass die Käufer von Mercedes-Benz Modellen auch dann Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung vom Hersteller verlangen können, wenn diese Fahrzeuge nicht von einer Rückrufverpflichtung durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) betroffen waren. Konkret ging es um die Modelle

  • Mercedes Benz C 250d,
  • Mercedes Benz E 250 CDI Blue Efficiency,
  • Mercedes Benz C 200d.

In sämtlichen dieser Modelle wurde der Motorentyp OM 651 bzw. OM 626 verbaut, welcher in Millionen von Mercedes-Benz Modellen Anwendung fand.

Das Landgericht Stuttgart hielt es auch für unerheblich, dass das Kraftfahrtbundesamt (KBA) und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die von Mercedes verwendete Abschaltvorrichtung für zulässig erachten würden, da deren Argumente „nicht nachvollziehbar“ und wohl „politisch motiviert“ waren. Das heißt, dass Schadensersatzansprüche auch bei Modellen bestehen, die bislang noch nicht von einer Rückrufaktion betroffen waren und daher derzeit auch nicht abschließend beurteilt werden kann, welches Ausmaß der Abgasskandal für Mercedes-Benz tatsächlich erreicht.

Es empfiehlt sich daher bei allen Mercedes-Benz Modellen mit Dieselmotor eine Überprüfung durchführen zu lassen, ob Schadensersatzansprüche bestehen.

Ihre Rechte

Wurde in einem Auto eine sog. illegale Abschaltvorrichtung verbaut, stellt dies grundsätzlich einen Sachmangel dar, wie der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 08.01.2019 / VIII ZR 225/17 nun klarstellte.

Darüber hinaus liegt durch den Einbau einer solchen Abschaltvorrichtung aber auch eine sittenwidrige Schädigung durch den Hersteller selbst vor, weshalb dieser direkt in Anspruch genommen werden kann.

Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Daimler AG Mitte Januar 2019 in mehreren Fällen zum Schadensersatz gegenüber den Käufern verschiedener Mercedes-Benz Modelle. Hiernach wurde die Daimler AG verpflichtet an die Käufer den vollen Kaufpreis, zuzüglich Zinsen in Höhe von 4% seit dem Kauf des Fahrzeugs und abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu zahlen.

Zur Prüfung Ihrer Rechte bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. Füllen Sie hierfür bitte den nachfolgenden Online-Fragebogen aus. Im Anschluss prüfen wir Ihre Ansprüche und teilen Ihnen mit, welche Ansprüche gegenüber dem Verkäufer bestehen und wie Sie diese am effektivsten durchsetzen.

 

Abgasskandal: Historie

Was im Jahr 2015 mit dem Skandal um illegale Abschaltvorrichtungen in Fahrzeugen des VW-Konzern begann, zog schnell immer weitere Kreise und betrifft nunmehr nahezu die gesamte Autoindustrie. Schnell wurde klar, dass nicht nur VW, sondern auch weitere Hersteller ihre Kunden und die Allgemeinheit systematisch betrogen haben. Betroffen sind neben den VW-Marken wie VW, Audi, Porsche, Skoda, Seat, etc. auch Fahrzeuge des Stuttgarter Autobauers Mercedes-Benz, wie sich kürzlich herausstellte. Experten gehen indes davon aus, dass das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht ist und noch weitere namhafte Autobauer folgen werden.

Verwundern kann dies nicht. Als 2015 mit Hilfe der US-amerikanischen Umweltbehörde EPA der Skandal um illegale Abschaltvorrichtungen in Autos des VW-Konzern ans Licht kam, war schnell klar, dass hier gerade einer der größten Wirtschaftsskandale der deutschen Geschichte aufgedeckt wurde. Bereits damals musste misstrauisch stimmen, dass andere große Autobauer wie Mercedes-Benz, BMW, Toyota, Opel, etc. erstaunlich ruhig blieben und sich mit Vorwürfen ihrem Konkurrenten gegenüber auffallend zurückhielten.

Mittlerweile ist klar, worin diese Zurückhaltung begründet lag. So wurde der Verdacht, in den Abgasskandal verwickelt zu sein, im Falle von Mercedes-Benz unlängst erhärtet, indem bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Ermittlungsverfahren gegen Mercedes eingeleitet hat. Es besteht auch hier die Vermutung, dass Abgaswerte mithilfe einer illegalen Abschaltvorrichtung vorsätzlich manipuliert wurden.

So soll Mercedes-Benz nach Berichten von „Süddeutscher Zeitung“, NDR und WDR in den Jahren von 2008 bis 2016 in Europa und den USA mehr als eine Million Autos verkauft haben, welche im tatsächlichen Betrieb die zulässigen Grenzwerte für Schadstoffemissionen überschreiten. Betroffen hiervon sollen die Motoren OM 642 und OM 651 sein, welche der Daimler Konzern in einer Vielzahl seiner Fahrzeugklassen verbaute. Dies wurde für den in Millionen Fahrzeugen verbauten Motor OM 651 nun auch unlängst vom Landgericht Stuttgart bestätigt.

Das Landgericht Stuttgart stellte diesbezüglich fest, dass die Motoren mit einem sogenannten „Thermofenster“ ausgestattet wurden, wodurch die Abgasrückrührung bei geringen Außentemperaturen automatisch ausgeschaltet wurde. Dies sei, so das Gericht weiter, eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne der EG VO 715/2007, weshalb den Käufern der Autos gegenüber dem Hersteller ein Schadensersatzanspruch zustehe.

Eine Liste der vom Abgasskandal betroffenen Hersteller und Fahrzeuge finden Sie hier.

Betroffene Kunden fühlen sich nun von Industrie und Politik im Stich gelassen. Zwar versprach VW seinen Kunden zunächst vollmundig die vollständige Aufklärung des Skandals und Schadloshaltung seiner Kunden. Diese Zusage wurde jedoch in Europa nicht eingehalten. Während US-Kunden hohe Entschädigungszahlungen erhielten, wurde den Kunden im Heimatland des Konzerns lediglich ein kostengünstiges Softwareupdate angeboten. Eine Garantie für dessen Erfolg will VW jedoch nicht abgeben.

Auch von Seiten der deutschen Politik dürfen betroffene Kunden keine Hilfe erwarten, wie sich unlängst einmal wieder beim sogenannten „Abgasgipfel“ zeigte. Während VW in den USA die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekam, zieht man es in deutschen Regierungskreisen offensichtlich vor, dem Treiben der Autoindustrie weiterhin tatenlos zuzusehen.

Es bleibt die Erkenntnis, dass von Seiten der Industrie bzw. aus der Politik keine Hilfe zu erwarten ist und nur derjenige seine Rechte durchsetzen kann, der sie auch selbst in die Hand nimmt.

Nachfolgend zeigen wir Ihnen auf, welche Rechte Sie haben und welche Möglichkeiten bestehen, diese durchzusetzen.

Betroffene Hersteller:

Daimler/ Mercedes-Benz

  • Motorentyp OM 651
    • Vito 2.2 Diesel
    • C-Klasse: C 220d, C 250d, C220 BlueTEC, C 250 BlueTEC
    • GLC 220d, GLC 250d
    • S 300 BlueTEC Hybrid, S 300h
    • ML 250 BlueTE
  • Motorentyp OM 642
    • E 350 BlueTEC, E 350d (Coupé)
    • G 350d,
  • Motorentyp OM 622
    • Vito 1.6 Diesel
  • Motorentyp OM 626
    • C-Klasse: C180d, C 200d, C 180 BlueTEC, C 200 BlueTEC
  • etc.

VW-Konzern

  • VW
  • Audi
  • Skoda
  • Seat
  • Porsche

Opel

PSA (Peugeot und Citroen) und Renault

Renault

General Motors

Fiat Chrysler

Eine Liste der vom Abgasskandal betroffenen Hersteller und Fahrzeuge finden Sie hier